Informationen zur Altgeräteverordnung
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)

Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten!
Außerdem können Sie drei Hausgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben indem Sie sie ausreichend frankiert per Post an die im Impressum angegebene Adresse zurücksenden.
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der
Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.